Sachvortrag:
Der
Bürgermeister informiert über den Antrag auf isolierte Befreiung vom
Bebauungsplan Seestall „Flößerweg“. Das Bauvorhaben ist nach Art. 57 Bayerische
Bauordnung verfahrensfrei. Es weicht jedoch in folgenden Punkten vom
Bebauungsplan ab:
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Dachform,
zulässig Sattel- oder Pultdach, geplant Zeltdach (A-Festsetzungen 6.2)
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Dachneigung,
zulässig 15-20°, geplant 45° (A-Festsetzungen 6.4)
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Dacheindeckung,
zulässig kleinformatige Dachsteine rot, rotbraun, Blech, geplante
Dacheindeckung anthrazit (A-Festsetzungen 6.5.1).
Weiterhin
wurde festgestellt, dass sich die Hütte im privaten Grünstreifen befindet, der
nicht bebaut werden darf (A-Festsetzungen 9.3.2).
Beschluss:
Zum Antrag auf
isolierte Befreiung BA 11/2019; Bau einer Grillhütte, auf dem Grundstück FlNr. 76/4;
Gkg. Seestall, Flößerweg 13; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Der
isolierten Befreiung wird zugestimmt, weil die Abweichungen städtebaulich
vertretbar sind und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2
Ziff. 2 BauGB).
Die Lage der Grillhütte muss jedoch derart verschoben werden, dass der private Grünstreifen entsprechend des Bebauungsplanes freigehalten wird.
Abstimmungsergebnis: dafür: 0 Stimmen
dagegen: 15 Stimmen
(der Antrag ist
somit abgelehnt)