abgelehnt

Ja: 0, Nein: 15

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über den Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan Seestall „Flößerweg“. Das Bauvorhaben ist nach Art. 57 Bayerische Bauordnung verfahrensfrei. Es weicht jedoch in folgenden Punkten vom Bebauungsplan ab:

-          Dachform, zulässig Sattel- oder Pultdach, geplant Zeltdach (A-Festsetzungen 6.2)

-          Dachneigung, zulässig 15-20°, geplant 45° (A-Festsetzungen 6.4)

-          Dacheindeckung, zulässig kleinformatige Dachsteine rot, rotbraun, Blech, geplante Dacheindeckung anthrazit (A-Festsetzungen 6.5.1).

 

Weiterhin wurde festgestellt, dass sich die Hütte im privaten Grünstreifen befindet, der nicht bebaut werden darf (A-Festsetzungen 9.3.2).

 


Beschluss:

 

Zum Antrag auf isolierte Befreiung BA 11/2019; Bau einer Grillhütte, auf dem Grundstück FlNr. 76/4; Gkg. Seestall, Flößerweg 13; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Der isolierten Befreiung wird zugestimmt, weil die Abweichungen städtebaulich vertretbar sind und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).

 

Die Lage der Grillhütte muss jedoch derart verschoben werden, dass der private Grünstreifen entsprechend des Bebauungsplanes freigehalten wird.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         0           Stimmen

                                             dagegen:    15         Stimmen

(der Antrag ist somit abgelehnt)