beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

In Weiterführung der 113. Sitzung vom 24.01.2019, TOP I.1 informiert der Bürgermeister über einen weiteren Antrag auf Befreiung zum BA 64/2018. Bei der Bearbeitung im Bauordnungsamt ist aufgefallen, dass es eine weitere Abweichung vom BBPL Asch „Stockstraße“ gibt.

Das umliegende Gelände erfordert eine flächige Aufschüttung des Grundstückes von bis zu ca. 0,6 m (siehe hierzu Höhenangaben im Plan EG).

Im BBPL heißt es hierzu: „Aufschüttungen sind nur auf max. 25 m² mit 0,3 m Höhe für Terrassen zulässig“ (A-Festsetzungen Pkt. 8.8).

Es muss berücksichtigt werden, dass die geplante Aufschüttung zur Angleichung an die Nachbargrundstücke nahezu unumgänglich ist.


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 64/2018; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, auf dem Grundstück FlNr. 204/20; Gkg. Asch, Sonnenfeld 4; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Der weiteren Befreiung (zu A-Festsetzungen 8.8) wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen