beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Nach Rücksprache mit dem Bauordnungsamt wird davon ausgegangen, dass das Vorhaben dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) unterliegt. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan zum Teil als gemischte Wohnbaufläche (südlich) und zum Teil als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

 


Beschluss:

 

Zum Antrag auf Vorbescheid BV 02/2019, Neubau eines Einfamilienhauses, auf dem Grundstück FlNr. 741; Gemarkung Leeder, Bergstraße 18; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen