Sachvortrag:
Nach Rücksprache mit dem Bauordnungsamt wird davon ausgegangen, dass das Vorhaben dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) unterliegt. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan zum Teil als gemischte Wohnbaufläche (südlich) und zum Teil als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen