Sachvortrag:
Nach Rücksprache mit dem Bauordnungsamt wird davon ausgegangen, dass das Vorhaben dem
§ 35 BauGB (Außenbereich) unterliegt. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Weiterhin ist die Fläche dort auch mit der Schraffur „Biotop“ gekennzeichnet.
Das Vorhaben ist genehmigungsfähig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist (§ 35 BauGB Abs. 2). Aus Sicht der Verwaltung werden öffentliche Belange beeinträchtigt (Biotop).
Abstimmungsergebnis: dafür: 0 Stimmen
dagegen: 15 Stimmen
(der Antrag ist
somit abgelehnt)