Sachvortrag:
In
Weiterführung der 119. Sitzung vom 04.04.2019, Top I.3 informiert der
Bürgermeister über den Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan Seestall
„Flößerweg“. Die Lage der Grillhütte wurde nun derart verändert, dass sich
diese nicht im privaten Grünstreifen befindet.
Das
Bauvorhaben ist nach Art. 57 Bayerische Bauordnung verfahrensfrei. Es weicht
jedoch in folgenden Punkten vom Bebauungsplan ab:
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Dachform,
zulässig Sattel- oder Pultdach, geplant Zeltdach (A-Festsetzungen 6.2)
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Dachneigung,
zulässig 15-20°, geplant 45° (A-Festsetzungen 6.4)
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Dacheindeckung,
zulässig kleinformatige Dachsteine rot, rotbraun, Blech, geplante
Dacheindeckung anthrazit (A-Festsetzungen 6.5.1).
Beschluss:
Zum Antrag auf isolierte Befreiung BA 11/2019; Bau einer Grillhütte, auf dem Grundstück FlNr. 76/4; Gkg. Seestall, Flößerweg 13; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Der isolierten Befreiung wird zugestimmt, weil die Abweichungen städtebaulich vertretbar sind und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen