beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über den vorliegenden Haushaltsplan, die Haushaltssatzung sowie die entsprechenden Anlagen. Anstehende Fragen werden beantwortet. Grundlage der Diskussion bilden die Ergebnisse der Finanzausschusssitzung vom 08.04.2019.


Beschluss:

 

Haushaltssatzung

 

der Gemeinde Fuchstal (Landkreis Landsberg a. Lech) für das Haushaltsjahr 2019

 

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Fuchstal folgende Haushaltssatzung:

 

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

                                                                                  6.849.000,00 €

 

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

                                                                                11.282.800,00 €

 

ab.

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf

                                                                                  3.900.000,00 €

festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

   a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                                           290 v.H.

   b) für die Grundstücke (B)                                                                                      280 v.H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                                                        350 v.H.

 

 

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

                                                                                     700.000,00 €

festgesetzt.

§ 6

 

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen