Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert über den vorliegenden Finanz- und Investitionsplan. Anstehende Fragen werden beantwortet.
Beschluss:
Der vorliegende Finanz- und Investitionsplan für die Jahre 2020 – 2022 wird gemäß § 24 KommHV und VV Nr. 2 zu § 24 KommHV genehmigt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen