beschlossen

Ja: 9, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Schulverbandsversammlung liegt jeweils eine Ablichtung der Haushaltssatzung (einschl. Haushalts- und Finanzplan mit Anlagen und des Vorberichtes vor.

Der Schulverbandsvorsitzende erläutert den Vorbericht und die wichtigsten Haushaltsansätze.


Beschluss:

 

Aufgrund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes - BaySchFG -, Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:

 

 

H a u s h a l t s s a t z u n g

 

 

 

des Schulverbandes Fuchstal (Landkreis Landsberg a. Lech ) für das Haushaltsjahr 2019

 

 

Aufgrund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes - BaySchFG -, Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

                                                                                  1.487.600,00 €

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

                                                                                     145.300,00 €

 

ab.

 

§ 2

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Schulverbandsumlage

 

Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2018 auf 375,2 (wegen Faktor Grundschüler) Verbandsschüler festgesetzt.

 

1. Verwaltungsumlage

 

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2019 auf 1.141.000 € festgesetzt.

 

1.1 Die Schülerzahl für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird nach dem Stand vom 01.10.2018 auf 375,2 Schüler festgesetzt

 

 

             Schulverbandsumlage für 375,2 Schüler

                                                                                                                                       3.041,04 €/Schüler

 

2. Investitionsumlage

 

Eine Investitionsumlage wird nicht festgesetzt.

 

3. Schulverbandsumlage je Verbandsgemeinde

 

Denklingen

 

62

 

188.544,78 €

 

 

 

Fuchstal

 

54

 

164.216,42 €

 

 

 

Unterdießen

 

31

 

94.272,39 €

 

 

 

Apfeldorf

 

19

 

57.779,85 €

 

 

 

 

Kinsau

 

15

 

45.615,67 €

 

 

 

Reichling

 

62,6

 

190.369,40 €

 

 

 

Rott

 

76,6

 

232.944,03 €

 

 

 

 

Thaining

 

15

 

45.615,67 €

 

 

 

Vilgertshofen

 

40

 

121.641,79 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

 

375,20 

 

1.141.000,00 €

 

4. Zahlungstermine

 

4.1 Die Verbandsumlage ist zu je einem Zwölftel jeweils am 1. eines jeden Kalendermonats des Jahres 2019 zur Zahlung fällig.

 

§ 5

 

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft.

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         9           Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

 

 

Der Finanzplan 2020 bis 2022 wird genehmigt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         9           Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen