Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert darüber, dass für den Bereich östlich der Pfarrkirche ein Ortskernbebauungsplan aufgestellt werden sollte, um auch hier das Ortsbild zu wahren und eine planerische Grundlage für eine geordnete und maßvolle Nachverdichtung zu schaffen.
Beschluss:
Für das Gebiet östlich der Pfarrkirche zwischen der Dorfstraße und der Römerkesselstraße, im Westen durch den Schloßweg begrenzt und im Westen einschließlich der einzeiligen Bebauung östlich der Ascher Bahnhofstraße, das die Grundstücke mit den FlNrn. 37/29, 37/33, 37/35, 37/36, 37/55, 37/56, 37/57, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 88/2, 89, 90, 91, 94, 94/1, 98, 99, 100/2, 101, 103, 103/1, 103/2, 104, 105, 106, 107, 108, 111, 112, 113, 114, 115, 116, 118, 119, 120, 121, 122, 123, 124, 125, 126, 127, 127/2, 128, 128/2, 128/3, 129, 130, 130/1, 131, 132/2, 132/3, 133, 133/1, 37/34 Tfl. (nördl. Bereich Ascher Dorfstraße), 37/30 (Fußweg Molkereiweg – Ascher Bahnhofstraße), 37/28 (Molkereiweg) jeweils Gemarkung Asch umfasst und wie folgt umgrenzt wird
im Norden Grundstück FlNr. 37/2 Gemarkung Asch (Dorfstraße)
im Westen Grundstück FlNr. 37/27 Gemarkung Asch (Schloßweg)
im Süden Grundstücke mit den FlNrn. 37/31, 37/34 Tfl. (Ascher Bahnhofstraße), 37/58, 37/59, 37/66, 37/67, 37/68, 495 Tfl. (Seestaller Weg), 521 Tfl. (Römerkesselstraße) jeweils Gemarkung Asch
im Osten Grundstücke mit den FlNrn. 81, 82, 494, 494/4 Tfl. und 94/2 jeweils Gemarkung Asch
wird ein einfacher Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB aufgestellt.
Das Gebiet wird als Mischgebiet (MD) gem. § 1 Abs. 2 Nr. 5 BauNVO festgesetzt.
Ein Lageplan mit der Abgrenzung des Geltungsbereiches ist dem Beschluss als Anlage beigefügt.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherung des dörflichen Charakters im bestehenden Ortskern sowie die Sicherung einer geordneten und maßvollen Nachverdichtung.
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
Der Planungsauftrag wird an das Büro für kommunale Entwicklung abtplan, Hirschzeller Straße 8, 87600 Kaufbeuren, erteilt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen