beschlossen

Ja: 11, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben wurde mit Bescheid B-482-2016-2 vom 28.04.2016 genehmigt.

Weiterhin wurde mit Bescheid T-838.2017-2 vom 16.10.2017 eine Tektur hinsichtlich Außenmaß, Wandhöhe und Firsthöhe genehmigt.

 

Nach Abstimmung zwischen Planer und Baubehörde ist nun weiterhin auch eine Tektur hinsichtlich der abweichenden Geländehöhen notwendig.


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 03/2019 UD, Neubau einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage, Änderungsantrag Geländehöhen, auf dem Grundstück FlNr. 203/3; Gemarkung Unterdießen, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         11         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen