Sachvortrag:
Das Vorhaben wurde mit Bescheid B-482-2016-2 vom 28.04.2016 genehmigt.
Weiterhin wurde mit Bescheid T-838.2017-2 vom 16.10.2017 eine Tektur hinsichtlich Außenmaß, Wandhöhe und Firsthöhe genehmigt.
Nach Abstimmung zwischen Planer und Baubehörde ist nun weiterhin auch eine Tektur hinsichtlich der abweichenden Geländehöhen notwendig.
Beschluss:
Zum Bauantrag BA 03/2019 UD, Neubau einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage, Änderungsantrag Geländehöhen, auf dem Grundstück FlNr. 203/3; Gemarkung Unterdießen, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 11 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen