beschlossen

Ja: 13, Nein: 1

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Das ursprünglich auf dem Grundstück befindliche Gebäude fiel teilweise einem Brand zum Opfer. Bei Wiederaufbau nach Brandschaden würde in diesem Fall § 35 Abs. 4 Nr. 3 BauGB greifen.

Es liegt ein Vorbescheid (AZ V1294-2015-2) aus dem Jahr 2016 vor. Die Verlängerung dieses Vorbescheides wurde am 14.05.2019 fristgerecht beantragt (Bearbeitung als laufende Verwaltung).

Das Vorhaben entspricht nach Einschätzung der Verwaltung bis auf geringfügige Abweichungen diesem Vorbescheid (siehe Tabelle mit Zusammenstellung).


Beschluss:

 

Zum BA 19/2019; Wiederaufbau des ehem. Gasthauses Stock mit Betreiberwohnung, Ferienwohnung, Scheune, Tenne und Gastronomiebereich. Neubau eines Treppenhauses zum best. Gewölbekeller und eines Carports, auf dem Grundstück FlNr. 2493/2; Gemarkung Asch, Stock 2; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         13             Stimmen

                                             dagegen:    1           Stimmen