Sachvortrag:
Das Vorhaben unterliegt wahrscheinlich dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Lediglich der nördliche Gebäudeteil ragt ggf. in den Außenbereich (schätzungsweise ca. 3 m). Diese Frage sollte durch das Bauordnungsamt Landsberg am Lech abschließend geklärt werden.
Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 9 Stimmen
dagegen: 5 Stimmen