beschlossen

Ja: 9, Nein: 5

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt wahrscheinlich dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Lediglich der nördliche Gebäudeteil ragt ggf. in den Außenbereich (schätzungsweise ca. 3 m). Diese Frage sollte durch das Bauordnungsamt Landsberg am Lech abschließend geklärt werden.

Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.

 


Beschluss:

 

Zur Bauvoranfrage BV 05/2019; Neubau eines Doppelhauses mit Garagen, auf dem Grundstück FlNr. 45/9; Gemarkung Seestall, Lechwiesenweg 30; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Es sind jew. 2 Stellplätze pro DH bzw. Wohnung im LP darzustellen.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         9           Stimmen

                                             dagegen:    5           Stimmen