Sachvortrag:
Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Gemeinbedarfsfläche dargestellt.
Es ist eine Abweichung von Art. 6 BayBO (Abstandsflächen) notwendig, weil ein Teil der Abstandsflächen auf FlNr. 127/14 (Eigentümer Pfarrkirchenstiftung) liegen. Ein entsprechender Antrag liegt bei.
Abstimmungsergebnis: dafür: 5 Stimmen
dagegen: 3 Stimmen