beschlossen

Ja: 5, Nein: 3

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Gemeinbedarfsfläche dargestellt.

Es ist eine Abweichung von Art. 6 BayBO (Abstandsflächen) notwendig, weil ein Teil der Abstandsflächen auf FlNr. 127/14 (Eigentümer Pfarrkirchenstiftung) liegen. Ein entsprechender Antrag liegt bei.

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 05/2019; Anbau an einen ehemaligen Pfarrhof, auf dem Grundstück FlNr. 127/13; Gemarkung Unterdießen, Kirchweg 12; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         5           Stimmen

                                             dagegen:    3           Stimmen