Sachvortrag:
Das Hauptbauvorhaben
(Aufstockung Garage) unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt
sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche
dargestellt.
Der Carport
liegt im Außenbereich und unterliegt somit § 35 BauGB. Dieser wurde vorab mit
dem Landratsamt besprochen und eine Genehmigung in Aussicht gestellt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 8 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen