Sachvortrag:
Das Vorhaben
liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan
als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Öffentliche Belange werden nicht
beeinträchtigt und die Erschließung ist gesichert (§ 35 BauGB Abs. 2).
Beschluss:
Zur BV 06/2019; Sanierung best. Stadel mit
Änderung Vordach und Gaube sowie Überdachung best. Fahrsilo, auf dem Grundstück
FlNr. 331 und 332/2; Gemarkung Seestall, Kalkbrennerweg 10 a, wird das
Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Vorbehaltlich die Privilegierung ist
erforderlich und gegeben.
Abstimmungsergebnis: dafür: 16 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen