beschlossen

Ja: 16, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt und die Erschließung ist gesichert (§ 35 BauGB Abs. 2).

 


Beschluss:

 

Zur BV 06/2019; Sanierung best. Stadel mit Änderung Vordach und Gaube sowie Überdachung best. Fahrsilo, auf dem Grundstück FlNr. 331 und 332/2; Gemarkung Seestall, Kalkbrennerweg 10 a, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Vorbehaltlich die Privilegierung ist erforderlich und gegeben.

 

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         16         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen