beschlossen

Ja: 16, Nein: 0

Sachvortrag:

 

In Weiterführung der 90. Sitzung vom 25.01.2018 TOP I.2 (Vorstellung und Billigung des Entwurfes) wurden nun die beschlossenen Änderungen eingearbeitet, unter anderem auch die Fläche für die Versorgungsanlagen für das kalte Wärmenetz im Bereich der westlichen Grünfläche unmittelbar nördlich angrenzend an die öffentliche Verkehrsfläche.

 

Weiterhin wurden noch weitere Änderungen bzw. Ergänzungen aufgenommen:

-          Entsprechend der Empfehlung zur eng auszulegenden Beschränkung auf Wohnnutzungen bei BPlänen nach § 13b BauGB wurden die nach § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen ausgeschlossen (A.2.1)

-          Korrektur der Wandhöhe für Garagen auf mittlere Wandhöhe max. 2,75 m (A.5.5) entsprechend der Formulierung in der BayBO

-          Ergänzung einer Festsetzung für Gauben auf Vorschlag von Herrn Prells (A.6.2.4)

-          Anpassung des Einmündungsbereichs von Westen, sodass ein reibungsloses Einbiegen bzw. Abbiegen aus dem Baugebiet für ein 3-achsiges Müllfahrzeug möglich ist.

 

Um die Bewertung abzusichern, dass eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers möglich ist, wurde vorsorglich zwischenzeitlich ein Sickertest durchgeführt, dessen Ergebnis ebenfalls eingearbeitet wurde. Eine Versickerung ist über Rigolen und Mulden möglich. Das Gutachten vom 03.05.2019 wird als Anlage zur Begründung genommen und liegt dem GR im RIS vor.


Beschluss:

 

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung wird gebilligt. Der Plan erhält das Fassungsdatum 27.06.2019. Es ist abzuklären ob der Passus 4.1 Abs. 2 in den Hinweisen noch erforderlich ist.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         16         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen