Sachvortrag:
In Weiterführung der 90. Sitzung vom
25.01.2018 TOP I.2 (Vorstellung und Billigung des Entwurfes) wurden nun die
beschlossenen Änderungen eingearbeitet, unter anderem auch die Fläche für die
Versorgungsanlagen für das kalte Wärmenetz im Bereich der westlichen Grünfläche
unmittelbar nördlich angrenzend an die öffentliche Verkehrsfläche.
Weiterhin wurden noch weitere Änderungen
bzw. Ergänzungen aufgenommen:
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Entsprechend der Empfehlung zur eng auszulegenden
Beschränkung auf Wohnnutzungen bei BPlänen nach § 13b BauGB wurden die nach § 4
Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen ausgeschlossen (A.2.1)
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Korrektur der Wandhöhe für Garagen auf mittlere Wandhöhe max. 2,75 m (A.5.5)
entsprechend der Formulierung in der BayBO
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Ergänzung einer Festsetzung für Gauben auf
Vorschlag von Herrn Prells (A.6.2.4)
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Anpassung des Einmündungsbereichs von Westen,
sodass ein reibungsloses Einbiegen bzw. Abbiegen aus dem Baugebiet für ein
3-achsiges Müllfahrzeug möglich ist.
Um die Bewertung abzusichern, dass eine
Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers möglich ist, wurde
vorsorglich zwischenzeitlich ein Sickertest durchgeführt, dessen Ergebnis
ebenfalls eingearbeitet wurde. Eine Versickerung ist über Rigolen und Mulden
möglich. Das Gutachten vom 03.05.2019 wird als Anlage zur Begründung genommen
und liegt dem GR im RIS vor.
Beschluss:
Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes
mit Begründung wird gebilligt. Der Plan erhält das Fassungsdatum 27.06.2019. Es
ist abzuklären ob der Passus 4.1 Abs. 2 in den Hinweisen noch erforderlich ist.
Abstimmungsergebnis: dafür: 16 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen