abgelehnt

Ja: 0, Nein: 15, Anwesend: 1

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Bereich des BBPL „An der Römerkesselstraße“. Es ist eine Abweichung von Maß der baulichen Nutzung geplant. Im BBPL ist eine bebaubare Grundfläche GR von 130 m² vorgegeben. Es soll eine Fläche von 178 m² überbaut werden. Ein Schreiben mit Darstellung der Situation und Begründung für die Notwendigkeit des Anbaus liegt der Voranfrage bei.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind bei einer Überschreitung in derartiger Höhe (48 m² entspricht einer Überschreitung von 37 %) die Grundzüge der Planung berührt.

 

Der Planer soll Kontakt mit der Baugenehmigungsbehörde im Landratsamt aufnehmen ob eine Genehmigung nach § 34 BauGB gegeben wäre, wenn der Bebauungsplan aufgehoben würde.

 

 


Beschluss:

 

Zur Bauvoranfrage BV 07/2019; Anbau an bestehendes Wohnhaus, auf dem Grundstück FlNr. 543/18; Gkg. Asch, Johann-Einslin-Str. 7; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         0           Stimmen

                                             dagegen:    15         Stimmen

                                                         (pers. Beteiligung GRM Wolffhardt)

                                                         (der Antrag ist somit abgelehnt)