Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert über die
Mitteilung des Vorhabenträgers, dass dieser kein Interesse mehr an der
Aufstellung der Einbeziehungssatzung hat. Somit kann das Verfahren eingestellt
werden.
Beschluss:
Das Verfahren zur Aufstellung der
Einbeziehungssatzung Asch „Am Bahnhof“ wird nicht weiter verfolgt und wird
eingestellt. Das betroffene Grundstück bleibt weiterhin Außenbereichsfläche
nach § 35 BauGB.
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen