beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Außenbereichsverträglich ist die bauliche Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebes, wenn die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen ist (§ 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB). Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

 

Zum BA 26/2019; Umbau Dachgeschoss und Errichtung einer Fluchttreppe, auf dem Grundstück FlNr. 560; Gemarkung Seestall, Hohenwart 1; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen