Sachvortrag:
In
Weiterführung der 124. Sitzung vom 27.06.2019 TOP I.7 wurde das jetzige
Firmengelände des Vorhabenträgers durch den Gemeinderat am 15.07.2019
besichtigt. Weiterhin wurde eine Stellungnahme der Regierung von Oberbayern in
Bezug auf eine Ausweitung der Gewerbeflächen für ein allgemeines Gewerbegebiet
auf die südlich angrenzende Fläche (Gundstück FlNr. 562 Gemarkung Seestall) eingeholt.
Diese Stellungnahme vom 16.07.2019 liegt dem Gemeinderat im RIS vor. Nach
Aussage der Regierung von Oberbayern stehen die zusätzlich geplanten
Gewerbeflächen dem Anbindegebot entgegen. Für die geplante Ansiedlung des
Naturkostproduzenten sind die Voraussetzungen für eine Ausnahme vom
Anbindegebot aufgrund eines großflächigen produzierenden Gewerbebetriebes
erfüllt, sofern er tatsächlich die Mindestgröße von 3 ha überschreitet.
Beschluss:
Der wirksame
Flächennutzungsplan Fuchstal in der Fassung vom 15.11.2001 (wirksam am
02.04.2003), der zuletzt mit dem 20 Änderungsverfahren überarbeitet wurde, wird
für die Ausweisung eines Gewerbegebiets im Bereich zwischen Römerkessel und Hohenwart
westlich der B17 wie folgt geändert:
Für den ca.
8,9 ha großen Bereich, der die Grundstücke mit den FlNrn. 553, 553/2 und 553/4
jeweils Gemarkung Seestall umfasst und wie folgt umgrenzt wird
im Norden Grundstücke
FlNrn. 551/2 Tfl. und 551/3 jeweils Gemarkung Seestall
(größtenteils
Staatsstraße St 2055 - von Asch zur Bundesstraße B17)
im Osten Grundstücke
FlNrn. 553/6, 553/10 und 566, jeweils Gemarkung Seestall (größtenteils
Bundesstraße B17)
im Süden Grundstück FlNr. 562
Gemarkung Seestall
im Westen Grundstücke FlNrn. 1052 bis
1081 jeweils Gemarkung Seestall
wird die
bisher als „Fläche für die Landwirtschaft“ (LW) dargestellte Fläche als
„gewerbliche Baufläche“ (G) dargestellt (§ 1 Abs. 1 Nummer 3 BauNVO).
Ziel der
Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die Ansiedlung eines großflächigen
produzierenden Gewerbebetriebs zu ermöglichen.
Abstimmungsergebnis: dafür: 14 Stimmen
dagegen: 1 Stimmen
Der
Planungsauftrag wird an den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, Arnulfstraße
60, München erteilt.
Die
Planungskosten sowie eine Pauschale als Ersatz für die entstandenen
Verwaltungskosten für Arbeiten, die auf private Dritte hätten übertragen werden
können (insbesondere für die technische Abwicklung des Verfahrens) sowie die
Kosten für eventuell erforderliche Untersuchungen und Gutachten sind vom
Vorhabenträger zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag zur
Übernahme der Kosten ist abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: dafür: 14 Stimmen
dagegen: 1 Stimmen