beschlossen

Ja: 16, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über die Notwendigkeit zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das gesamte Sportgelände in Seestall, welches den Sportplatz, den Tennisplatz und die geplante Stockbahn samt einer Hütte beinhaltet.


Beschluss:

 

Für den Bereich des Sportgeländes in Seestall, welches die Grundstücke mit den FlNrn. 381

381/1, 382 (Teilfläche), 383, 384, 387, 387/2, 388, 389, 390 (Teilfläche), 391, 395, 396, 397, 398, 399, 400, 401, 402, 414, 444, 457, 466 (Teilfläche), 467 (Teilfläche) jeweils Gemarkung Seestall umfasst und wie folgt umgrenzt wird

 

im Norden                  Teilfläche des Grundstücks FlNr. 65/2 Gemarkung Seestall (Kalkbrennerweg)

 

im Osten                     FlNr. 379/2, 14, 382/5, 65/5, 1, 1/1, 544, jeweils Gemarkung Seestall

 

im Süden                    Grundstücke FlNrn. 464, 466 (Teilfläche), 467 (Teilfläche), 390 (Teilfläche), 491, 388 (Teilfläche) jeweils Gemarkung Seestall (Grünfläche)

 

im Westen                   Grundstück FlNr. 381/2, 387/3 jeweils Gemarkung Seestall (Verbindungsstraße B17 - Seestall)

 

wird ein einfacher Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB aufgestellt.

Der Geltungsbereich ist im Lageplan farblich markiert, der als Anlage zur Niederschrift genommen wird.

 

Dieser Bebauungsplan soll die Nutzung als Sportanlage festsetzen und regeln.

 

Abstimmungsergebnis:     dafür:        16     Stimmen

                                         dagegen:     0     Stimmen

 

Der Planungsauftrag wird an den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, Arnulfstraße 60, München erteilt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         16         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen