Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert über die Notwendigkeit zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das gesamte Sportgelände in Seestall, welches den Sportplatz, den Tennisplatz und die geplante Stockbahn samt einer Hütte beinhaltet.
Beschluss:
Für den Bereich des Sportgeländes in Seestall, welches die Grundstücke mit den FlNrn. 381
381/1, 382 (Teilfläche), 383, 384, 387, 387/2, 388, 389, 390 (Teilfläche), 391, 395, 396, 397, 398, 399, 400, 401, 402, 414, 444, 457, 466 (Teilfläche), 467 (Teilfläche) jeweils Gemarkung Seestall umfasst und wie folgt umgrenzt wird
im Norden Teilfläche des Grundstücks FlNr. 65/2 Gemarkung Seestall (Kalkbrennerweg)
im Osten FlNr. 379/2, 14, 382/5, 65/5, 1, 1/1, 544, jeweils Gemarkung Seestall
im Süden Grundstücke FlNrn. 464, 466 (Teilfläche), 467 (Teilfläche), 390 (Teilfläche), 491, 388 (Teilfläche) jeweils Gemarkung Seestall (Grünfläche)
im Westen Grundstück FlNr. 381/2, 387/3 jeweils Gemarkung Seestall (Verbindungsstraße B17 - Seestall)
wird ein einfacher Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB aufgestellt.
Der Geltungsbereich ist im Lageplan farblich markiert, der als Anlage zur Niederschrift genommen wird.
Dieser Bebauungsplan soll die Nutzung als Sportanlage festsetzen und regeln.
Abstimmungsergebnis: dafür: 16 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
Der Planungsauftrag wird an den
Abstimmungsergebnis: dafür: 16 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen