Sachvortrag:
Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Die
Grundstücke sind im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft
dargestellt. Aus der Sicht der Verwaltung liegt keine Privilegierung vor.
Abstimmungsergebnis: dafür: 0 Stimmen
dagegen: 12 Stimmen