abgelehnt

Ja: 0, Nein: 12

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Die Grundstücke sind im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Aus der Sicht der Verwaltung liegt keine Privilegierung vor.

 


Beschluss:

 

Zur Bauvoranfrage BV 03/2019; Neubau Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage (Variante 1 und 2), auf den Grundstücken FlNr. 21/21 und 21/22; Gkg. Dornstetten, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         0           Stimmen

                                             dagegen:    12         Stimmen