beschlossen

Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 1

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Umgriff des Bebauungsplanes Leeder „Ortsausgang Ost 1. Änderung“ und hält die Vorgaben ein. Da es sich um einen Sonderbau handelt, darf der Antrag nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden (BayBO Art. 58 Abs. 1).

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 33/2019; Neubau eines Motels mit Bistro und Betriebsleiterwohnung mit zwei Apartments, auf dem Grundstück FlNr. 533/8 und 533/11; Gemarkung Leeder, Bahnhofstr. 32; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

                                             (Pers. Beteiligung Matthias Engel)