beschlossen

Ja: 11, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über die seit 2016 geltenden Friedhofsgebühren und über den Entwurf zur 4. Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Fuchstal (Friedhofgebührenssatzung).

 

(1) In § 4 erhalten die Buchstaben a) bis f) folgende neue Fassung:

2005

2015

2016

2020

300,00 €

350,00 €

390,00 €

  500,00 €

400,00 €

460,00 €

510,00 €

  700,00 €

550,00 €

630,00 €

700,00 €

  950,00 €

650,00 €

750,00 €

830,00 €

1100,00 €

150,00 €

170,00 €

190,00 €

  250,00 €

200,00 €

230,00 €

260,00 €

  390,00 €

 

 

a) Einzelgrabstätte ohne Streifenfundament                                             

b) Familiengrabstätte ohne Streifenfundament                                         

c) Einzelgrabstätte mit Streifenfundament                                                

d) Familiengrabstätte mit Streifenfundament                                           

e) Kindergrabstätte

f) Urnengrabstätte bzw. Urnennische

 

 

Ab 01.01.2020 ist zudem eine Anpassung der seit 01.01.2006 geltenden Gebühr zur Aushebung eines Grabes bzw. der Beisetzung einer Aschenurne und der Gebühr pro Träger notwendig.

 

 

 

 

 

 

 

 

Gebührenart

bisherige Gebühr

neue Gebühr

Ausheben eines Grabes bis zu einer Tiefe von 1,80m

170,00 €

280,00 €

Ausheben eines Grabes bis zu einer Tiefe von 2,30m

190,00 €

330,00 €

Ausheben eines Grabes für Kinder bis zu 12 Jahren

70,00 €

100,00 €

Beisetzung von Aschenurnen

40,00 €

85,00 €

Träger pro Person

26,00 €

40,00 €

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt folgende Satzung zur 4. Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Bestattungseinrichtung der Gemeinde Fuchstal (Friedhofsgebührensatzung)

 

Satzung zur 4. Änderung der

Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Fuchstal (Friedhofsgebührensatzung)

 

 

 Auf Grund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und des Art. 20 des Kostengesetzes (KG) erlässt die Gemeinde Fuchstal folgende Satzung zur 4. Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen (Friedhofsgebührensatzung):

§ 1

Änderung der Satzung

 

(1) In § 4 erhalten die Buchstaben a) bis f) folgende neue Fassung:

500,00 €

 700,00 €

 950,00 €

1100,00 €

 250,00 €

 390,00 €

 

 

a) Einzelgrabstätte ohne Streifenfundament                                           

b) Familiengrabstätte ohne Streifenfundament                                       

c) Einzelgrabstätte mit Streifenfundament                                             

d) Familiengrabstätte mit Streifenfundament                                         

e) Kindergrabstätte

f) Urnengrabstätte bzw. Urnennische                                                     

 

(2) In § 5 erhalten die Buchstaben a) bis e) folgende neue Fassung:

 

Die Gebühr für die Grabherstellung (Ausheben und Schließen des Grabes, Tragen und Versenken des Sarges bzw. der Aschenurne, Säuberung der Grabumgebung sowie Abtransport des überschüssigen Aushubmaterials in eine Deponiestelle) beträgt je Grabstelle:

a) bis zu einer Tiefe von 1,80 m                                                                         280,00 €

b) bis zu einer Tiefe von 2,30 m                                                                        330,00 €

c) für Kinder bis zu 12 Jahren                                                                           100,00 €

d) Bestattung von Aschenurnen                                                                          85,00 €

e) Träger pro Person                                                                                             40,00 €

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         11         Stimmen

                                             dagegen:    0      Stimmen