beschlossen

Ja: 10, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Zur behindertengerechten Pflasterung der Zuwegung zur Kirche und zum Leichenhaus Oberdießen, auf dem Grundstück FlNr. 34; Gemarkung Oberdießen, Dorfstraße 7; bedarf es der Erteilung einer Erlaubnis nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag 12/2019; im Friedhof die Zuwegung zur Kirche und zum Leichenhaus behindertengerecht pflastern, auf dem Grundstück FlNr. 34; Gemarkung Oberdießen, Dorfstr. 7, nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz zu.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         10         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen