beschlossen

Ja: 16, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert. Das Vorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb und nimmt einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein (§ 35 Abs. 1 BauGB).

 


Beschluss:

 

Zum BA 36/2019; Neubau eines Laufhofes, Abbruch Überdachung und Nutzungsänderung Maschinenlager in Schlecht-Wetter-Unterstand auf Festmist, auf dem Grundstück FlNr. 310; Gemarkung Asch, Am Lechsberger Weg, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB unter dem Vorbehalt erteilt, dass das Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten die landwirtschaftliche Privilegierung des Bauherren feststellt.

 

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         16         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen