Sachvortrag:
Der Bürgermeister
informiert über die Notwendigkeit der Aufstellung eines Bebauungsplanes um die
Modellautorennstrecke und den Modellflugplatz planungsrechtlich zu sichern.
Außerdem ist der Bebauungsplan notwendig um Baurecht für die geplante
Indoorhalle und die Parkplatzüberdachung zu schaffen.
Beschluss:
Für die beiden
Teilbereiche, östlich des Ortsrandes Leeder und südlich des Gewerbegebiets,
wovon der Teilbereich A (FlNrn. 460, 461 Gemarkung Leeder) mit einer Größe von
22,5 Hektar
im Norden Grundstück FlNr. 463/1 jeweils
Gemarkung Leeder (Bahnhofstraße)
im Westen Grundstück
FlNr. 384 Gemarkung Leeder
im Süden Grundstück
FlNr. 454 Gemarkung Leeder
im Osten Grundstück
FlNr. 462Gemarkung Leeder
umgrenzt wird, und
der Teilbereich B (FlNr. 403 Gemarkung Leeder) mit einer Größe von
15 Hektar
im Norden Grundstück FlNr. 301 Gemarkung
Leeder (Hartwiesenweg)
im Westen Grundstück
FlNr. 383 Gemarkung Leeder
im Süden Grundstück
FlNr. 402 Gemarkung Leeder
im Osten Grundstück
FlNr. 384 Gemarkung Leeder
umgrenzt wird, wird
ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt.
Dieses Gebiet wird
als „sonstiges Sondergebiet“ (SO) gemäß § 11 BauNVO festgesetzt.
Im Teilbereich A
soll für die Modellautorennstrecke Baurecht für eine Indoorhalle geschaffen
werden. Im Teilbereich B soll der Modellflugplatz bauplanungsrechtlich
gesichert werden.
Abstimmungsergebnis: dafür: 13 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
Der
Planungsauftrag wird an den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München,
Arnulfstraße 60, München erteilt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 13 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen