beschlossen

Ja: 13, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über die Notwendigkeit der Aufstellung eines Bebauungsplanes um die Modellautorennstrecke und den Modellflugplatz planungsrechtlich zu sichern. Außerdem ist der Bebauungsplan notwendig um Baurecht für die geplante Indoorhalle und die Parkplatzüberdachung zu schaffen.

 


Beschluss:

 

Für die beiden Teilbereiche, östlich des Ortsrandes Leeder und südlich des Gewerbegebiets, wovon der Teilbereich A (FlNrn. 460, 461 Gemarkung Leeder) mit einer Größe von 22,5 Hektar

 

im Norden                   Grundstück FlNr. 463/1 jeweils Gemarkung Leeder (Bahnhofstraße)

im Westen                   Grundstück FlNr. 384 Gemarkung Leeder

im Süden                    Grundstück FlNr. 454 Gemarkung Leeder

im Osten                     Grundstück FlNr. 462Gemarkung Leeder

 

umgrenzt wird, und der Teilbereich B (FlNr. 403 Gemarkung Leeder) mit einer Größe von 15 Hektar

 

im Norden                   Grundstück FlNr. 301 Gemarkung Leeder (Hartwiesenweg)

im Westen                   Grundstück FlNr. 383 Gemarkung Leeder

im Süden                    Grundstück FlNr. 402 Gemarkung Leeder

im Osten                     Grundstück FlNr. 384 Gemarkung Leeder

 

umgrenzt wird, wird ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

Dieses Gebiet wird als „sonstiges Sondergebiet“ (SO) gemäß § 11 BauNVO festgesetzt.

 

Im Teilbereich A soll für die Modellautorennstrecke Baurecht für eine Indoorhalle geschaffen werden. Im Teilbereich B soll der Modellflugplatz bauplanungsrechtlich gesichert werden.

 

Abstimmungsergebnis:     dafür:        13     Stimmen

                                         dagegen:     0     Stimmen

 

Der Planungsauftrag wird an den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, Arnulfstraße 60, München erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         13         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen