beschlossen

Ja: 13, Nein: 0

Sachvortrag:

 

In Weiterführung der 129. Sitzung TOP I. 5 vom 01.10.2019 informiert der Bürgermeister über die nunmehr vorliegende Stellungnahme des Fachanwalt Herrn Dr. Döring vom 08.10.2019. Hierin empfiehlt Herr Dr. Döring den zu viel festgesetzten Beitrag gemäß Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b) Kommunalabgabengesetz i.V.m. § 227 Abgabenordnung wegen Unbilligkeit zu erlassen. Die beitragsrechtliche Abgrenzung der vorhandenen Straße an der Grenze des Grundstückes Fl.Nr. 6/1 (vergleiche Lageplan) ist nach Ansicht von Herrn Dr. Döring richtig und vertretbar.

 

Der zu erlassende Betrag beläuft sich auf ca. 8.000,00 €. Dieser ist den betreffenden Grundstückseigentümer zu erstatten.

 

 


Beschluss:

 

Mit der im Sachvortag beschreiben Vorgehensweise besteht Einverständnis. Den betroffenen Grundstückseigentümern sind die jeweiligen Beiträge in Höhe der zu viel erhobenen 10 % (Differenz zwischen Erschließungs- und Ausbaubeitrag) wegen Unbilligkeit gemäß Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b) Kommunalabgabengesetz i.V.m. § 227 Abgabenordnung zu erlassen.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         13         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen