beschlossen

Ja: 12, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sondergebiet Biogas-Gemeinschaftsanlage 1. Änderung. Es wurde jedoch nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht.


Beschluss:

 

Zum BA 40/2019; Neubau zweier Siloüberdachungen für Trockenschüttgüter, auf dem Grundstück FlNr. 1272/1; Gemarkung Asch, Einöden, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt unter dem Vorbehalt erteilt, dass die Vorgaben des Bebauungsplanes Sondergebiet Biogas-Gemeinschaftsanlage 1. Änderung eingehalten sind.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         12         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen