Sachvortrag:
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sondergebiet Biogas-Gemeinschaftsanlage 1. Änderung. Es wurde jedoch nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht.
Beschluss:
Zum BA 40/2019; Neubau zweier Siloüberdachungen für Trockenschüttgüter, auf dem Grundstück FlNr. 1272/1; Gemarkung Asch, Einöden, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt unter dem Vorbehalt erteilt, dass die Vorgaben des Bebauungsplanes Sondergebiet Biogas-Gemeinschaftsanlage 1. Änderung eingehalten sind.
Abstimmungsergebnis: dafür: 12 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen