beschlossen

Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 1

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert, dass gem. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG für die Kommunalwahl 2020 vom Gemeinderat ein Gemeindewahlleiter zu berufen ist. In der Regel ist dies der Erste Bürgermeister, sofern er nicht zur Wiederwahl steht. Für diesen Fall ist einer der Stellvertreter oder ein weiteres Gemeinderatsmitglied als Wahlleiter für die Gemeindewahlen zu bestellen.


Beschluss:

 

Das Gemeinderatsmitglied Franziska Welz wird als Wahlleiterin für die Gemeindewahlen 2020 berufen.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         13         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen