beschlossen

Ja: 12, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.

 

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 42/2019; Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage, auf den Grundstücken FlNr. 581/53 und 581/54; Gemarkung Leeder, Ahornweg 2b und 2c, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         12         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen