beschlossen

Ja: 12, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über die Notwendigkeit zur Aufstellung eines Bebauungsplans im Bereich zwischen der Rieggasse und dem Lechwiesenweg. Die Grundstücke sollen bebaut werden und der gültige Ortskernbebauungsplan für diesen Bereich nutzt die Flächen nicht optimal aus. Es liegt bereits ein Antrag auf Änderung des bestehenden Ortskernbebauungsplans vor. Vom Planungsbüro abtplan wurde die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans empfohlen.

 

 


Beschluss:

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan, der die Grundstücke FlNrn. 53, 55, 57/3, 63/5, 167/3, 168/3 jeweils Gemarkung Seestall umfasst und wie folgt umgrenzt wird

 

im Norden                   FlNrn. 168, 45/3, 45/39 Gemarkung Seestall

 

im Westen                   FlNrn. 49, 49/1, 51/1, 51/4, 51/3, 51 Gemarkung Seestall

 

im Süden                     FlNrn. 52, 65/2, 58 Gemarkung Seestall

 

im Osten                      FlNrn. 45/28, 45/29, 132/2 Gemarkung Seestall

 

Ziel des Bebauungsplans ist es, eine planungsrechtliche Grundlage für eine optimierte und ortsbildverträgliche Wohnbebauung zu schaffen.

 

Da durch die Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB angewendet werden. Es wird weder die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, vorbereitet oder begründet, noch bestehen Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzweckes der "Natura 2000"-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (FFH-Gebiete oder Europäische Vogelschutzgebiete) oder dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen gem. § 50 Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

 

Abstimmungsergebnis:     dafür:        12     Stimmen

                                         dagegen:     0     Stimmen

 

Der Planungsauftrag wird an das Büro für kommunale Entwicklung abtplan, Hirschzeller Straße 8, 87600 Kaufbeuren, erteilt.

Der Antragsteller der Bebauungsplanänderung wird anteilig an den Planungskosten beteiligt, dies ist in einem entsprechenden städtebaulichen Vertrag zu regeln.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         12         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen