beschlossen

Ja: 14, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben befindet sich im Umgriff der Ortsabrundungssatzung Asch Süd. Demnach unterliegt es dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.

 


Beschluss:

 

Zum Antrag auf Vorbescheid, BV 15/2019; Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Praxis- und Wohnnutzung, auf dem Grundstück FlNr. 200/6; Gemarkung Asch, Freybergstraße 6; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         14         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen