Sachvortrag:
Das Vorhaben befindet sich im Umgriff der Ortsabrundungssatzung Asch Süd. Demnach unterliegt es dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 14 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen