beschlossen

Ja: 14, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert. Das Vorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb (§ 35 Abs. 1 BauGB). Zum Vorhaben liegt bereits ein positiver Bauvorbescheid vor (V-675-2018-2). Die eingereichte Planung entspricht diesem weitgehend.


Beschluss:

 

Zum BA 47/2019; Neubau eines Fischereibetriebes mit Betreiberwohnung, auf dem Grundstück FlNr. 2864; Gemarkung Leeder, Welden 31; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         14         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen