Sachvortrag:
Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Zum Bauvorhaben gibt es einen gültigen Vorbescheid (AZ V-1100-2015-2). Das Bauvorhaben entspricht den Vorgaben dieses Vorbescheides, lediglich die Position des Gebäudes wurde um ca. 5 m nach Norden verschoben.
Beschluss:
Zum BA 16/2019; Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten, auf dem Grundstück FlNr. 121 und 126/5; Gemarkung Unterdießen, Schlossberg 9 1/2; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 0 Stimmen
dagegen: 12 Stimmen
(Der Antrag ist
somit Abgelehnt, GR besteht auf Vorbescheid, Stellplatz auf Gemeindegrund)