Sachvortrag:
In Weiterführung der 127. Sitzung vom 08.08.2019; TOP I.5; berichtet der Bürgermeister über zwei weitere, vom Bauherren vorgelegte Planungsvorschläge mit jeweiligem Antrag auf Befreiung vom einfachen B-Plan Leeder „Oberdorf Ost 2“.
Es liegen somit folgende Varianten vor:
- Das Baufenster wird im Süden durch Baukörper und Terrasse/Balkon um 3,4 m verlassen (diese Variante wurde in o.g. Sitzung abgelehnt).
- Das Baufenster wird im Süden durch Terrasse/Balkon um 2 m verlassen.
- Das Baufenster wird im Süden durch einen Teil von Terrasse/Balkon um 0,5 m verlassen
Die beantragte Abweichung hinsichtlich der Abstandsfläche Ost bleibt bestehen.
Beschluss:
Zum Bauantrag BA 30/2019; Errichtung eines Zweifamilienhauses mit zwei Doppelgaragen, auf dem Grundstück FlNr. 122/1; Gemarkung Leeder, Postweg 15; Variante 2, wird das Einvernehmen, die Zustimmung zur beantragten Befreiung sowie die Zustimmung zur Abweichung (Art. 63 Abs. 1 Satz 1 BayBO) erteilt.
Es ist eine entsprechende Tektur zur Planung einzureichen.
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen