beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

In Weiterführung der Gemeinderatsitzung vom 16.11.2017 und einem Termin mit der Polizei Landsberg vor Ort informiert der Bürgermeister über die Notwendigkeit zur Aufstellung der Zusatzzeichen Nr. 1042-33 (zeitliche Beschränkung) und Nr. 1012-50 (Schule) an die vorhandene streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 vor der Grundschule Leeder, Weldener Straße. Die streckenbezogene Anordnung muss auf die Öffnungszeiten der Einrichtung begrenzt werden. Neben der zeitlichen Beschränkung wurde von der Polizei darauf hingewiesen, dass die streckenbezogenen Anordnung ortsauswärts durch ein Verkehrszeichen aufgehoben werden muss.

 

Neben diesen Ergänzungen soll das Verkehrszeichen Nr. 274-53 (zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) ortseinwärts versetzt werden. Das Zeichen steht aktuell auf Höhe der Einfahrt „Hofgartenweg“. Auf Nachfrage bei Herrn Weh im Landratsamt Landsberg am Lech, Abteilung Straßenverkehrswesen wurde erläutert, dass eine Verlängerung des 30er Bereichs bergaufwärts zur „Weldener Straße 11“ zulässig ist, solange die Länge von 300 Meter nicht überschritten wird und nachvollziehbare Gründe benannt werden.

 


Beschluss:

 

Eine Zeitliche Beschränkung wird nicht angebracht, da Kirchgänger die Straße unterhalb der Kurve queren wie auch die Kinder der Musikalischen Früherziehung im Schulhaus unterrichtet werden Die streckenbezogene Beschränkung ortsauswärts ist mit dem Verkehrszeichen Nr. 274-55 (zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h) aufzuheben. Die Verkehrszeichen sind wie vor Ort möglich, anzubringen.

 

Abstimmungsergebnis:            dafür:         15      Stimmen

                                                            dagegen:     0        Stimmen

 

Der Bereich der streckenbezogenen Anordnung wird bergaufwärts vom aktuellen Standpunkt auf Höhe der Einfahrt zum „Hofgartenweg“ zur „Weldener Straße 19 verlängert. Gründe hierfür ist eine besondere Gefahrenstelle durch den Berg (keine Ausweichmöglichkeit), kein Gehweg sowie die unmittelbar vor der Schule befindlichen Kurve. Das Tempo 30 Schild ist gegenüber der Bergstraße nochmals zu wiederholen, damit auch „Einbieger“ aus dem Hofgartenweg und der Bergstraße wissen dass dort Tempo 30 gilt. Die Verlängerung ist vor Umsetzung mit der Polizeiinspektion sowie mit dem Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland abzusprechen. Die Verkehrszeichen sind daraufhin wie vor Ort möglich anzubringen.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen