beschlossen

Ja: 12, Nein: 2

Sachvortrag:

 

In Weiterführung der 137. Sitzung informiert der Bürgermeister über die Notwendigkeit der Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich des geplanten Pflegeheims sowie eines weiteren Senioren-Wohnprojekts.

 

 


Beschluss:

 

Für die Fläche des geplanten Pflegeheims sowie für ein weiteres Wohnprojekt auf dem Grundstück FlNrn. 521 Gemarkung Leeder, das wie folgt umgrenzt wird

 

im Norden                   Grundstück FlNr. 500 Gemarkung Leeder (Feldweg „Neuer Bahnhofsweg)

im Westen                   Grundstück FlNr. 316/2 Gemarkung Leeder (Josef-Schöner-Str.)

im Süden                    Grundstück FlNr. 522 Gemarkung Leeder

im Osten                     Grundstück FlNr. 516 Gemarkung Leeder

 

wird ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

 

Die Art der Nutzung wird als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) (§ 1 Abs. 2 Nr. 3, § 4 BauNVO) festgesetzt.

 

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es, Baurecht für ein Pflegeheim, sowie eines weiteren Wohnprojekts zu schaffen.

 

Abstimmungsergebnis:     dafür:        12     Stimmen

                                         dagegen:     2     Stimmen

 

Der Planungsauftrag wird an das Planungsbüro JOCHAM + KELLHUBER, Landschaftsarchitekten Stadtplaner GmbH, 94547 Iggensbach erteilt. Für den Teil des Pflegeheims sind die Planungskosten sowie eine Pauschale als Ersatz für die entstandenen Verwaltungskosten für Arbeiten, die auf private Dritte hätten übertragen werden können (insbesondere für die technische Abwicklung des Verfahrens) sowie die Kosten für eventuell erforderliche Untersuchungen und Gutachten sind vom Antragsteller zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Kosten ist abzuschließen.

 

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         12         Stimmen

                                             dagegen:    2           Stimmen