Sachvortrag:
In Weiterführung der 137. Sitzung informiert der Bürgermeister über die Notwendigkeit der Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich des geplanten Pflegeheims sowie eines weiteren Senioren-Wohnprojekts.
Beschluss:
Für die Fläche des geplanten Pflegeheims sowie für ein weiteres Wohnprojekt auf dem Grundstück FlNrn. 521 Gemarkung Leeder, das wie folgt umgrenzt wird
im Norden Grundstück FlNr. 500
Gemarkung Leeder (Feldweg „Neuer Bahnhofsweg)
im Westen Grundstück
FlNr. 316/2 Gemarkung Leeder (Josef-Schöner-Str.)
im Süden Grundstück
FlNr. 522 Gemarkung Leeder
im Osten Grundstück
FlNr. 516 Gemarkung Leeder
wird ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt.
Die Art der Nutzung wird als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) (§ 1 Abs. 2 Nr. 3, § 4 BauNVO) festgesetzt.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es, Baurecht für ein Pflegeheim, sowie eines weiteren Wohnprojekts zu schaffen.
Abstimmungsergebnis: dafür: 12 Stimmen
dagegen: 2 Stimmen
Der Planungsauftrag wird an das Planungsbüro JOCHAM + KELLHUBER, Landschaftsarchitekten Stadtplaner GmbH, 94547 Iggensbach erteilt. Für den Teil des Pflegeheims sind die Planungskosten sowie eine Pauschale als Ersatz für die entstandenen Verwaltungskosten für Arbeiten, die auf private Dritte hätten übertragen werden können (insbesondere für die technische Abwicklung des Verfahrens) sowie die Kosten für eventuell erforderliche Untersuchungen und Gutachten sind vom Antragsteller zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Kosten ist abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: dafür: 12 Stimmen
dagegen: 2 Stimmen