Sitzung: 11.02.2020 2020/GUd/GR/078
Entwurf
Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert über einen Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung Unterdießen, § 2 Abs. 7, Stauraum. Der Antrag wurde von den Grundstückseigentümern St.-Ruppert-Str. 2 ½; FlNr. 96/1, Gkg. Oberdießen gestellt. Es wird hier ein Wohnhaus mit Garage geplant. Für die weitere Planung ist es wichtig zu wissen, ob der Stauraum vor der Garage von den vorgeschriebenen 5 m auf 3 m verkürzt werden darf.
Beschluss:
Entsprechend dem Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung, BA 01/2020, auf dem Grundstück FlNr. 96/1, Gkg. Oberdießen, St.-Ruppert-Str. 2 ½; wird eine Abweichung von der Stellplatzsatzung Unterdießen § 2 Abs. 7 hinsichtlich des Stauraumes zugelassen. Der Stauraum darf auf 3 m verkürzt werden.
Abstimmungsergebnis: dafür: 0 Stimmen
dagegen: 11 Stimmen
(Der Antrag ist somit abgelehnt)