Entwurf

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über einen Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung Unterdießen, § 2 Abs. 7, Stauraum. Der Antrag wurde von den Grundstückseigentümern St.-Ruppert-Str. 2 ½; FlNr. 96/1, Gkg. Oberdießen gestellt. Es wird hier ein Wohnhaus mit Garage geplant. Für die weitere Planung ist es wichtig zu wissen, ob der Stauraum vor der Garage von den vorgeschriebenen 5 m auf 3 m verkürzt werden darf.


Beschluss:

 

Entsprechend dem Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung, BA 01/2020, auf dem Grundstück FlNr. 96/1, Gkg. Oberdießen, St.-Ruppert-Str. 2 ½; wird eine Abweichung von der Stellplatzsatzung Unterdießen § 2 Abs. 7 hinsichtlich des Stauraumes zugelassen. Der Stauraum darf auf 3 m verkürzt werden.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         0           Stimmen

                                             dagegen:    11         Stimmen

                                             (Der Antrag ist somit abgelehnt)