Sitzung: 11.02.2020 2020/GUd/GR/078
Entwurf
Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert über das vorliegende Angebot zum Abschluss eines Nachtrags zum bestehenden Wegenutzungsvertrag.
Im Wesentlichen geht es um die Folgekostenregelung bei der Umverlegung von Leitungen und Kabel bei Straßenbaumaßnahmen.
Regelung alt: 60% Netzbetreiber
Regelung neu: 80% Netzbetreiber
D.h. die Neuregelung ist ausschließlich zugunsten der Gemeinde.
Beschluss:
Der vorliegende Nachtrag zum Wegenutzungsvertrag ist abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: dafür: 11 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen