beschlossen

Ja: 12, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Für das Bauvorhaben wurde bereits ein Antrag auf Vorbescheid gestellt, jedoch ging es hier um die Umnutzung des landwirtschaftlichen Gebäudes innerhalb der vorhandenen Kubatur. In der Gemeinderatssitzung vom 07.03.2019 wurde hierzu das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Ein zugehöriger Vorbescheid liegt vor (AZ V-257-2019-2, erteilt auf der Grundlage von § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB). Die landwirtschaftliche Privilegierung wurde bereits geprüft und ist gegeben.

 

In der nun eingereichten Planung geht es ebenfalls um den Einbau einer zusätzlichen Wohnung, aber mittels Teilabriss und Neubau. Die überbaute Grundfläche wird kleiner als die des Bestandes.

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert. Das Vorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb und nimmt einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein (§ 35 Abs. 1 BauGB).

 


Beschluss:

 

Zur BV 02/2020; Abbruch eines Teilbereiches des best. Wirtschaftsgebäudes mit Neubau einer Betriebsleiterwohnung als Ersatzbau sowie Einbau einer Doppelgarage in den Bestand, auf dem Grundstück FlNr. 2895; Gemarkung Leeder, Weldermühle, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         12         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen