beschlossen

Ja: 12, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Zu einer Bauvoranfrage zum gleichen Vorhaben wurde auf der GRS vom 08.08.2019 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Planung wurde dann im Rahmen der Prüfung durch die untere Baubehörde, in Abstimmung mit dieser, geändert und soll nun direkt als Bauantrag eingereicht werden. Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert. Das Vorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb und nimmt einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein (§ 35 Abs. 1 BauGB).

 


Beschluss:

 

Zum BA 03/2020; Energetische Sanierung und Ausbau des Dachgeschosses eines landwirtschaftlichen Gebäudes mit Einbau eines Treppenhauses und einer Garage in den bestehenden Stall, auf dem Grundstück FlNr. 648; Gemarkung Seestall, Lechblick 2; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         12         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen