beschlossen

Ja: 12, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt.


Beschluss:

 

Zur Bauvoranfrage BV 04/2020; Neubau einer Wohnanlage mit 12 Wohneinheiten und 24 Pkw-Tiefgaragenstellplätzen, auf dem Grundstück FlNr. 81; Gemarkung Asch, Dorfstraße 50; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auf der Nordseite der angefragten Wohnanlage ein landwirtschaftlicher Betrieb besteht.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         12         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen