beschlossen

Ja: 12, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert. Das Vorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb und nimmt einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein (§ 35 Abs. 1 BauGB).

 


Beschluss:

 

Zum BA 04/2020; Einbau einer Wohnung in ein bestehendes Bauernhaus und Aufstockung des nördlichen Anbaus, auf dem Grundstück FlNr. 710/2; Gemarkung Leeder, Weldener Str. 20; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.  


Abstimmungsergebnis:         dafür:         12             Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen