Sachvortrag:
Nach
Rücksprache mit dem Bauordnungsamt wird davon ausgegangen, dass das Vorhaben
dem
§ 35 BauGB
(Außenbereich) unterliegt. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche für
die Landwirtschaft dargestellt. Weiterhin ist die Fläche dort auch mit der
Schraffur „Biotop“ gekennzeichnet.
Das Vorhaben
ist genehmigungsfähig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und
die Erschließung gesichert ist (§ 35 BauGB Abs. 2). Aus Sicht der Verwaltung
werden öffentliche Belange beeinträchtigt (Biotop).
Abstimmungsergebnis: dafür: 0 Stimmen
dagegen: 15 Stimmen
(der Antrag ist
somit abgelehnt)