Sachvortrag:
Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet dargestellt. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt und die Erschließung ist gesichert (§ 35 BauGB Abs. 2).
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen