beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet dargestellt. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt und die Erschließung ist gesichert (§ 35 BauGB Abs. 2).

 


Beschluss:

 

Zum BA 08/2020; Wohnhauserweiterung / Anbau an das best. Einfamilienhaus, auf dem Grundstück FlNr. 268/7; Gemarkung Seestall, Lechstufe 13 Haus 1b, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen