beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschft dargestellt. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert. Das Vorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb und nimmt einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein (§ 35 Abs. 1 BauGB).

 


Beschluss:

 

Zum BA 09/2020; Neubau einer Liegeboxenüberdachung und Neubau eines Güllebehälters, auf dem Grundstück FlNr. 294; Gemarkung Asch, Lechsberg 1a, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB unter dem Vorbehalt erteilt, dass das Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten die landwirtschaftliche Privilegierung des Bauherrn feststellt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen