beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt.

Das Vorhaben liegt im Umgriff des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Ortskern Asch 2 „östlich der Pfarrkirche“.

Für diesen Umgriff wurde eine Veränderungssperre erlassen.

Das Vorhaben widerspricht den Planungen für den Ortskern Asch 2 nicht. Somit stehen einer Ausnahme von der Veränderungssperre keine Gründe entgegen.

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 05/2020; Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Gartenhaus, auf dem Grundstück FlNr. 133/1; Gemarkung Asch, Schlossweg 1; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen