Sachvortrag:
Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt.
Das Vorhaben liegt im Umgriff des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Ortskern Asch 2 „östlich der Pfarrkirche“.
Für diesen Umgriff wurde eine Veränderungssperre erlassen.
Das Vorhaben widerspricht den Planungen für den Ortskern Asch 2 nicht. Somit stehen einer Ausnahme von der Veränderungssperre keine Gründe entgegen.
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen