beschlossen

Ja: 13, Nein: 2

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben befindet sich im Umgriff des Bebauungsplanes Leeder „Nördlich der Bahnhofstraße“. Es handelt sich um einen Sonderbau. Somit scheidet das Genehmigungsfreistellungsverfahren aus und der Antrag wird von der unteren Baubehörde geprüft.


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 07/2020; Neubau eines Lebensmittelmarktes mit Café, auf dem Grundstück FlNr. 534/1; Gemarkung Leeder, Bahnhofstr. 29; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         13         Stimmen

                                             dagegen:    2           Stimmen