vertagt

Ja: 11, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt und die Erschließung ist gesichert (§ 35 BauGB Abs. 2).

Es ist eine Abweichung von Art. 6 BayBO hinsichtlich der Abstandsfläche oder eine Abstandsflächenübernahme zu Lasten von FlNr. 124; Gkg. Unterdießen notwendig (Gemeindegrundstück).

 


Beschluss:

 

Zur BV 01/2020; Sanierung und Anbau an ein best. Wohnhaus, auf dem Grundstück FlNr. 124/1; 125 und 125/3; Gemarkung Unterdießen, Schlossberg 11; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         11         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

 

Bezüglich des Teils dieses Beschlusses welcher sich auf die Abstandsflächenproblematik bezieht, wird der Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung vertagt. Die genaue Fläche der Abstandsflächenübernahme ist dem Gemeinderat vorzulegen.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         11         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen